Wir stellen um: Digitale Rechnungsstellung ab dem 01.01.2025!

Teilen Sie uns jetzt Ihre E-Mail-Adresse zum digitalen Rechnungsempfang mit und wir stellen für Sie um!

das Wachstumschancengesetz schreibt ab dem 01.01.2025 eine E-Rechnungspflicht vor (vgl. BGBl. 2024 I Nr. 108 vom 27.03.2024). Daher erhalten Sie Ihre Rechnungen ab dem 01.01.2025 in digitaler Form als PDF-Datei an Ihre uns bekannte E-Mail-Adresse.

Sollten Sie uns noch keine E-Mail-Adresse genannt haben, bitten wir Sie, uns Ihre für den Empfang von elektronischen Rechnungsbelegen vorgesehene E-Mail-Adresse mitzuteilen. Senden Sie diese bitte an unsere E-Mail-Adresse info@reichwein.info, und wir nehmen die Umstellung auf den digitalen Rechnungsversand für Sie vor.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

  • Sie erhalten Ihre Rechnung schneller, da die Verzögerung durch den Postversand entfällt.

  • Sie können eine beliebige E-Mail-Adresse bestimmen.

  • Sie können die Rechnung einfach bei Bedarf weiterleiten.

  • Sie können die Rechnung digital archivieren.
     

Falls Sie den Papierweg weiterhin bevorzugen, sehen wir uns gezwungen, Ihnen ab dem genannten Datum eine Handlingspauschale von 3,00 € netto pro Rechnung für die Erstellung und den Versand zu berechnen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
 

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