Wir stellen um: Digitale Rechnungsstellung ab dem 01.01.2025!
Teilen Sie uns jetzt Ihre E-Mail-Adresse zum digitalen Rechnungsempfang mit und wir stellen für Sie um!
das Wachstumschancengesetz schreibt ab dem 01.01.2025 eine E-Rechnungspflicht vor (vgl. BGBl. 2024 I Nr. 108 vom 27.03.2024). Daher erhalten Sie Ihre Rechnungen ab dem 01.01.2025 in digitaler Form als PDF-Datei an Ihre uns bekannte E-Mail-Adresse.
Sollten Sie uns noch keine E-Mail-Adresse genannt haben, bitten wir Sie, uns Ihre für den Empfang von elektronischen Rechnungsbelegen vorgesehene E-Mail-Adresse mitzuteilen. Senden Sie diese bitte an unsere E-Mail-Adresse info@reichwein.info, und wir nehmen die Umstellung auf den digitalen Rechnungsversand für Sie vor.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Sie erhalten Ihre Rechnung schneller, da die Verzögerung durch den Postversand entfällt.
Sie können eine beliebige E-Mail-Adresse bestimmen.
Sie können die Rechnung einfach bei Bedarf weiterleiten.
Sie können die Rechnung digital archivieren.
Falls Sie den Papierweg weiterhin bevorzugen, sehen wir uns gezwungen, Ihnen ab dem genannten Datum eine Handlingspauschale von 3,00 € netto pro Rechnung für die Erstellung und den Versand zu berechnen.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.